KLEINGEDRUCKTES.
CaniTrailCamps.

§1 Geltungsbereich

Die hier aufgeführten Bedingungen gelten für unsere CaniTrailCamps, welche von CROSSDOG durchgeführt oder veranstaltet werden. Es handelt sich in der Regel um mehrtägige Veranstaltungen.

§2 Anmeldung/Buchung

Die Anmeldung bzw. Buchung der CaniTrailCamps oder ähnlichen Veranstaltungen (nachfolgend zusammen „Camps“) erfolgt per E-Mail oder via Kontaktformular auf der Website www.crossdog.de Die Anmeldung bzw. Buchung ist verbindlich. Der Vertrag kommt mit der Annahme durch CROSSDOG zustande. Die Annahme bedarf keiner bestimmten Form. Nach erfolgreicher Anmeldung bzw. Buchung erhältst du eine Buchungsbestätigung.

§3 Gebühren

Soweit nicht anders angegeben sind die Gebühren für Camps im Voraus zu entrichten. 

20% der Gebühr ist bei Abschluss der Buchung / Buchungsbestätigung zu tätigen. 80% der Gebühr ist bis 6 Wochen vor dem jeweiligen Camp fällig. Einen genauen Zahlplan erhälst du mit deiner Buchungsbestätigung.

Die Bezahlung erfolgt per Banküberweisung auf das Bankkonto von CROSSDOG. Die entsprechenden Kontodetails sind auf der Buchungsbestätigung bzw. Rechnung enthalten. 

§4 Voraussetzung Mensch

Eine Teilnahme an unseren Camps ist nur bei vollständiger Gesundheit und erforderlichem Fitnesszustand möglich. Die Campteilnehmer werden in ihrem eigenen Interesse ausdrücklich gebeten, sich selbstkritisch einzuschätzen.

Das Mindestalter für die Teilnahme an unseren Camps beträgt 18 Jahre. Bei Minderjährigen benötigen wir generell die Einverständniserklärung eines Erziehungsberechtigten.

Mit der Anmeldung erklärst du gegenüber CROSSDOG, dass du ausreichend gegen Unfälle versichert bist und dass dir aktuell keine deiner Gesundheit betreffenden Tatsachen bekannt sind, die eine Camp-Teilnahme ausschließen würden. 

Sollten während der Veranstaltung/des Trainings plötzliche Gesundheits- oder Befindlichkeitsstörungen auftreten, so ist der Teilnehmer verpflichtet, CROSSDOG umgehend darüber in Kenntnis zu setzen.

§5 Voraussetzung Hund

Wie unter §4 gelten für deinen Hund die selben Voraussetzungen. Jeder teilnehmende Hund, sollte gesund, frei von ansteckenden Krankheiten sein und keine körperlichen Einschränkungen haben. Wenn du dir unsicher bist, sprich bitte mit deinem Tierarzt. 

Für die Camps in Deutschland muss dein Hund über eine gültige Tollwutimpfung verfügen und haftpflichtversichert sein. Für die Camps außerhalb von Deutschland gelten ggf. andere Impfbestimmungen. Bitte informiere dich hierzu rechtzeitig vor deiner Einreise bei deinem Tierarzt.

Das Mindestalter für teilnehmende Hunde an unseren Camps beträgt 12 Monate.

§6 Pflichtausrüstung

Vor jedem Camp erhältst du eine Ausrüstungsliste mit Pflichtequiment und Emfehlungen, die auf das jeweilige Camp abgestimmt sind. Das Pflichtequipment ist verbindlich, denn Sicherheit hängt erheblich von der richtigen Ausrüstung ab.

Beim Canitrail ist das Tragen eines Zuggeschirres, einer Bungeeleine und eines Hüftgurtes verbindlich! Kein Canitrail nur mit Halsband, Alltagsgeschirr, Freilauf und auch nicht Leine-in-der-Hand-Halter. Solltest du (noch) kein Equipment für deinen Hund haben, können wir dich gerne beraten, dir eins leihen und auch verkaufen.

Sollte dein Hund Special Effects haben, ist Maulkorb nicht nur erlaubt, sondern auch erwünscht. Wir empfehlen das Tragen eines Rennmaulkorbs, damit der Hund darin seinen Fang weit öffnen und frei hecheln kann.

Eigentlich selbsterklärend, jedoch noch einmal erwähnt: Stachelhalsbänder, Würgehalsbänder ohne Zugstop, Elektrohalsbänder oder andere für die Hunde schmerzhafte Mittel sind verboten und führen zum Ausschluss des Camps und werden zur Anzeige gebracht.

§7 Programmänderungen

Die im Rahmen eines Camps ausgeschriebenen bzw. angebotenen Trainingseinheiten werden durch CROSSDOG bzw. den jeweiligen Trainer/Coach gewissenhaft vorbereitet. Trotzdem zwingen unter anderem Witterung, vor Ort vorgefundene Verhältnisse oder die Gruppenzusammensetzung manchmal zu einer Programmänderung. Dies ist kein Grund für eine Minderung der Gebühr.

§8 Ausschluss, Vorzeitige Abreise

Die von CROSSDOG mit der Durchführung der Camps betrauten Trainer/Coaches sind berechtigt, einen Ausschluss einzelner Teilnehmer auszusprechen, etwa wenn diese ihre persönliche Leistungsfähigkeit unzutreffend eingeschätzt haben oder gesundheitliche Aspekte gegen eine Teilnahme am Camp, einer Einheit oder Tour sprechen. Bei vorzeitiger Abreiseoder bei Ausschluss durch den Trainer/Coach besteht kein Anspruch auf Rückerstattung der Kursgebühr.

§9 Rücktritt durch den Teilnehmer

Du kannst bei gebuchten Camps mit längerem Vorlauf jederzeit vor Beginn des Camps ohne Angabe von Gründen vom Vertrag zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung in Textform bei CROSSDOG. Bei Rücktritt bis 6 Wochen vor Campbeginn beträgt die Stornogebühr 20% der Gebühr (entspricht deiner Anzahlung), bei einem Rücktritt weniger als 6 Wochen vor dem Camp 100% der Gebühren. Du hast jedoch zu jeder Zeit die Möglichkeit, deinen Platz an einen anderen Teilnehmer zu übertragen. Im Falle eines ausgebuchten Events und potenziellen Teilnehmern auf der Warteliste, vermittelt CROSSDOG potenzielle Nachrücker zur Übernahme des Platzes.

§10 Rücktritt durch CROSSDOG

CROSSDOG kann aus wichtigem Grund vom Vertrag zurücktreten. Wichtige Gründe sind z.B. höhere Gewalt, die Krankheit von nicht ersetzbarem Personal, Sicherheitsgründe, wegen gesetzlicher Bestimmungen oder mangelnde Beteiligung. In diesen Fällen werden die Teilnehmer von CROSSDOG in Kenntnis gesetzt. Die bezahlte Gebühr wird in diesem Fall in voller Höhe rückerstattet. Schadenersatzansprüche sind insoweit ausgeschlossen.

§11 Haftung

Eine hundertprozentige Sicherheit kann es im Canitrail nicht geben. Die Teilnahme an CaniTrailCamps von CROSSDOG erfolgt stets auf eigenes Risiko, eigene Gefahr und eigene Verantwortung. Bei dieser Art von Veranstaltungen wird eine separat unterschriebene Haftungsausschlusserklärung benötigt. Diese wird rechtzeitig vor der Veranstaltung ausgehändigt bzw. zugestellt. 

Wir empfehlen keine Wertsachen oder größere Geldbeträge mitzuführen. Bei Verlust oder Beschädigung ist eine Haftung durch CROSSDOG ausgeschlossen.

§12 Rechte am Bild- & Video-Material

Im Rahmen der CaniTrailCamps der CROSSDOG werden ggf. Bild-, Ton- und Videoaufnahmen der Veranstaltung und einzelner Teilnehmer durch CROSSDOG oder beauftragte Dritte erstellt. Mit der Anmeldung zum CaniTrailCamp willigst du in die (werbliche) Nutzung dieses Bild-, Ton- und Videomaterials für alle bekannten Nutzungsarten ein, insbesondere auf der Internetseite und in Druckmedien von CROSSDOG. Du kannst die Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft durch Erklärung in Textform gegenüber der CROSSDOG widerrufen. Ein vor Beginn der Veranstaltung erklärter Widerspruch hat keine Auswirkungen auf die Teilnahme an einem Camp.

§13 Anwendbares Recht, Gerichtsstand

Auf diese Vereinbarung findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland für inländische Vertragsparteien unter Ausschluss des UN‐Kaufrechts (CISG) Anwendung. Soweit der Kunde Vollkaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches, eine juristische Person oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus den Geschäftsbeziehungen Aschaffenburg.

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