KLEINGEDRUCKTES.

CAMP. TRAIL. VERANTWORTUNG.

Unsere CaniTrailCamps sind mehrtägige Pauschalangebote mit festen Terminen, begrenzten Plätzen und verbindlicher Vorplanung. Damit für dich und für uns klar ist, was bei Buchung, Rücktritt, Ersatzperson, Umbuchung und Durchführung gilt, findest du hier die wichtigsten Bedingungen für deine Camp-Teilnahme.

AGBs CaniTrailCamps der CROSSDOG GmbH

§1 Geltungsbereich

Die folgenden Bedingungen gelten für die CaniTrailCamps und vergleichbare mehrtägige Campformate, die von der CROSSDOG GmbH angeboten, durchgeführt oder veranstaltet werden.

Unsere CaniTrailCamps sind in der Regel mehrtägige Pauschalangebote zu einem festen Termin oder innerhalb eines festgelegten Zeitraums. Sie können verschiedene Leistungen enthalten, zum Beispiel Trainingseinheiten, geführte Touren, Organisation, Betreuung, Unterkunft, Verpflegung oder weitere im jeweiligen Angebot ausdrücklich beschriebene Leistungen.

Maßgeblich für den Umfang der gebuchten Leistungen ist immer die jeweilige Campbeschreibung auf der Website oder in dem konkreten Angebot.

§2 Buchung und Vertragsschluss

Die Buchung der CaniTrailCamps oder ähnlicher Veranstaltungen erfolgt über die Website www.crossdog.de oder, sofern ausdrücklich angeboten, per E-Mail oder Kontaktformular.

Die Darstellung der Camps auf der Website stellt noch kein rechtlich bindendes Angebot der CROSSDOG GmbH dar, sondern eine Aufforderung zur Buchung. Mit Abschluss des Buchungsvorgangs gibst du ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrags über das ausgewählte Camp ab.

Bei Buchungen über die Website kommt der Vertrag zustande, sobald die CROSSDOG GmbH deine Buchung durch eine automatisierte Buchungsbestätigung nach Abschluss des Buchungsvorgangs annimmt. Eine zusätzliche individuelle Bestätigung ist nicht erforderlich.

Bei Buchungen per E-Mail oder Kontaktformular kommt der Vertrag zustande, sobald die CROSSDOG GmbH deine Buchung bestätigt.

Nach erfolgreicher Buchung erhältst du eine Buchungsbestätigung sowie, soweit erforderlich, eine Rechnung und weitere Informationen zum gebuchten Camp.

§3 Reisepreis und Zahlung

Soweit nicht anders angegeben, ist der vollständige Reisepreis für das gebuchte Camp mit Abschluss der Buchung zur Zahlung fällig.

Die Zahlung erfolgt über die im Buchungsprozess angebotenen Zahlungsarten. Bei Buchungen per E-Mail oder Kontaktformular kann die Zahlung abweichend per Banküberweisung auf das von der CROSSDOG GmbH angegebene Bankkonto erfolgen.

Bei einzelnen Camps kann die CROSSDOG GmbH ausdrücklich eine Anzahlung mit späterer Restzahlung anbieten. In diesem Fall ergeben sich Höhe und Fälligkeit der Anzahlung sowie der Restzahlung aus der jeweiligen Ausschreibung, Buchungsbestätigung oder Rechnung.

Etwaige Rückerstattungen bei Rücktritt, Umbuchung, Absage oder anderweitiger Vergabe des Platzes richten sich nach den nachfolgenden Bedingungen.

Soweit für das konkrete Camp gesetzlich eine Kundengeldabsicherung erforderlich ist, erhältst du die entsprechenden Informationen und Unterlagen nach den gesetzlichen Vorgaben.

§4 Kein gesetzliches Widerrufsrecht

Bei unseren CaniTrailCamps handelt es sich um Pauschalangebote zu einem festen Termin oder innerhalb eines festgelegten Zeitraums.

Ein gesetzliches Widerrufsrecht wie bei gewöhnlichen Fernabsatzverträgen besteht für diese Buchungen nicht.

Für Rücktritt, Stornierung, Umbuchung und Ersatzpersonen gelten ausschließlich die nachfolgenden Regelungen sowie die gesetzlichen Vorschriften des Pauschalreiserechts.

§5 Voraussetzung Mensch

Die Teilnahme an unseren Camps setzt voraus, dass du gesundheitlich in der Lage bist, an den ausgeschriebenen Aktivitäten teilzunehmen, und über den für das jeweilige Camp erforderlichen Fitnesszustand verfügst.

Bitte schätze dich in deinem eigenen Interesse realistisch und selbstkritisch ein. CaniTrailCamps können körperlich fordernd sein. Gelände, Wetter, Höhenmeter, Streckenlängen und Gruppendynamik können je nach Camp variieren.

Das Mindestalter für die Teilnahme an unseren Camps beträgt 18 Jahre. Minderjährige können nur teilnehmen, wenn die CROSSDOG GmbH dies im Einzelfall ausdrücklich zulässt und eine Einverständniserklärung eines Erziehungsberechtigten vorliegt.

Mit der Buchung erklärst du gegenüber der CROSSDOG GmbH, dass dir aktuell keine gesundheitlichen Umstände bekannt sind, die gegen eine Teilnahme sprechen. Außerdem erklärst du, dass du ausreichend gegen Unfälle versichert bist.

Sollten während des Camps plötzliche Gesundheits- oder Befindlichkeitsstörungen auftreten, bist du verpflichtet, die CROSSDOG GmbH bzw. die verantwortlichen Trainer oder Coaches unverzüglich darüber zu informieren.

§6 Voraussetzung Hund

Für deinen Hund gelten dieselben Grundsätze wie für dich: Jeder teilnehmende Hund muss gesund, belastbar, frei von ansteckenden Krankheiten und körperlich in der Lage sein, am gebuchten Camp teilzunehmen.

Wenn du dir unsicher bist, ob dein Hund für das jeweilige Camp geeignet ist, kläre dies bitte rechtzeitig vor der Buchung mit deiner Tierärztin oder deinem Tierarzt.

Für Camps in Deutschland muss dein Hund über eine gültige Tollwutimpfung verfügen und haftpflichtversichert sein. Für Camps außerhalb Deutschlands können abweichende Impf-, Einreise- oder Gesundheitsbestimmungen gelten. Bitte informiere dich rechtzeitig vor der Einreise selbstständig bei deiner Tierärztin, deinem Tierarzt oder den zuständigen Stellen.

Das Mindestalter für teilnehmende Hunde beträgt 12 Monate, sofern in der jeweiligen Campbeschreibung nichts anderes angegeben ist.

Die CROSSDOG GmbH ist berechtigt, die Teilnahme eines Hundes am gesamten Camp oder an einzelnen Programmpunkten abzulehnen, wenn gesundheitliche, sicherheitsrelevante oder tierschutzrelevante Gründe dagegensprechen.

§7 Pflichtausrüstung

Vor jedem Camp erhältst du eine Ausrüstungsliste mit Pflichtequipment und Empfehlungen, die auf das jeweilige Camp abgestimmt sind. Das angegebene Pflichtequipment ist verbindlich, weil Sicherheit im Gelände erheblich von der richtigen Ausrüstung abhängt.

Beim Canitrail ist das Tragen eines passenden Zuggeschirrs, einer Bungee-Leine und eines Hüftgurts verbindlich. Canitrail nur am Halsband, am Alltagsgeschirr, im Freilauf, mit Leine in der Hand oder mit ungeeigneter Ausrüstung ist nicht zulässig.

Solltest du noch kein passendes Equipment für deinen Hund haben, beraten wir dich gern. Je nach Verfügbarkeit kann die CROSSDOG GmbH Ausrüstung verleihen oder zum Kauf anbieten.

Wenn dein Hund besondere Themen im Kontakt mit Menschen oder Hunden hat, ist ein gut sitzender Maulkorb ausdrücklich erlaubt und erwünscht. Wir empfehlen einen geeigneten Rennmaulkorb oder Sportmaulkorb, in dem der Hund den Fang weit öffnen und frei hecheln kann.

Stachelhalsbänder, Würgehalsbänder ohne Zugstopp, Elektrohalsbänder oder andere für Hunde schmerzhafte, aversive oder tierschutzwidrige Hilfsmittel sind verboten. Ein Verstoß kann zum Ausschluss vom Camp führen. Die CROSSDOG GmbH behält sich vor, entsprechende Verstöße zur Anzeige zu bringen.

§8 Programmänderungen

Die im Rahmen eines Camps ausgeschriebenen oder angebotenen Trainingseinheiten, Touren und Programmpunkte werden von der CROSSDOG GmbH und den jeweiligen Trainer oder Coaches sorgfältig vorbereitet.

Trotzdem können Witterung, vor Ort vorgefundene Verhältnisse, Sicherheitsaspekte, behördliche Vorgaben, gesundheitliche Aspekte einzelner Teams oder die Zusammensetzung der Gruppe Änderungen im Ablauf erforderlich machen.

Die CROSSDOG GmbH ist berechtigt, einzelne Programmpunkte, Strecken, Touren, Trainingsinhalte oder Zeiten anzupassen, wenn dies aus Sicherheits-, Organisations-, Wetter- oder Tierschutzgründen erforderlich oder sinnvoll ist und der Gesamtzuschnitt des Camps erhalten bleibt.

Solche zumutbaren Programmänderungen berechtigen nicht automatisch zu einer Minderung des Reisepreises.

§9 Ausschluss, einzelne Programmpunkte und vorzeitige Abreise

Die von der CROSSDOG GmbH mit der Durchführung des Camps betrauten Trainer und Coaches sind berechtigt, einzelne Teilnehmer oder Hunde von einzelnen Einheiten, Touren oder Programmpunkten auszuschließen, wenn gesundheitliche, sicherheitsrelevante, tierschutzrelevante oder organisatorische Gründe dies erforderlich machen.

Dies gilt insbesondere, wenn Mensch oder Hund erkennbar überfordert sind, die persönliche Leistungsfähigkeit unzutreffend eingeschätzt wurde, Pflichtausrüstung fehlt, Anweisungen nicht beachtet werden oder das Verhalten von Mensch oder Hund andere Teilnehmer, Hunde, Trainer oder Dritte gefährdet.

Bei einem Ausschluss von einzelnen Programmpunkten besteht kein Anspruch auf anteilige Rückerstattung, soweit der Ausschluss auf Gründen beruht, die von der teilnehmenden Person oder dem teilnehmenden Hund zu vertreten sind.

Bei vorzeitiger Abreise auf eigenen Wunsch besteht kein Anspruch auf anteilige Rückerstattung nicht genutzter Leistungen.

§10 Rücktritt durch den Reisenden / Stornierung

Du kannst vor Beginn des Camps jederzeit vom Vertrag zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang deiner Rücktrittserklärung in Textform, zum Beispiel per E-Mail, bei der CROSSDOG GmbH.

Trittst du vom Vertrag zurück, verliert die CROSSDOG GmbH den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis. Die CROSSDOG GmbH kann jedoch eine angemessene Entschädigung verlangen.

Diese Entschädigung richtet sich nach dem Zeitpunkt des Rücktritts vor Campbeginn, den bereits entstandenen Kosten, den vertraglichen Verpflichtungen gegenüber Dritten, insbesondere Unterkünften, Guides, Dienstleistern oder Partnerbetrieben, den gewöhnlich ersparten Aufwendungen sowie der Möglichkeit, den frei gewordenen Platz anderweitig zu vergeben.

Für unsere CaniTrailCamps gelten folgende Stornopauschalen:

  • bis 42 Tage vor Campbeginn: 20 % des Reisepreises
  • ab 41 Tage vor Campbeginn: 100 % des Reisepreises
  • bei Nichterscheinen oder vorzeitiger Abreise: 100 % des Reisepreises

Diese Pauschalen berücksichtigen, dass CaniTrailCamps mit begrenzten Plätzen, verbindlicher Vorplanung und regelmäßig mit externen Leistungen verbunden sind. Dazu können insbesondere Unterkunfts- oder Dienstleisterkontingente, Partnerbetriebe, Trainer, Guides, organisatorische Vorleistungen und campbezogene Planungen gehören. Eine kurzfristige anderweitige Vergabe frei werdender Plätze ist erfahrungsgemäß nur eingeschränkt möglich.

Dir bleibt der Nachweis vorbehalten, dass der CROSSDOG GmbH kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Der CROSSDOG GmbH bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.

Soweit der frei gewordene Platz anderweitig vergeben werden kann oder die CROSSDOG GmbH Aufwendungen erspart, wird dies bei der Berechnung einer etwaigen Rückerstattung berücksichtigt.

§11 Ersatzperson, Warteliste und Umbuchung

Du kannst vor Campbeginn erklären, dass eine geeignete Ersatzperson an deiner Stelle in den Vertrag eintritt. Die Erklärung muss auf einem dauerhaften Datenträger erfolgen, zum Beispiel per E-Mail. Geht die Erklärung spätestens sieben Tage vor Campbeginn bei der CROSSDOG GmbH ein, gilt sie grundsätzlich als rechtzeitig.

Voraussetzung für den Eintritt einer Ersatzperson ist, dass die Ersatzperson alle Teilnahmevoraussetzungen erfüllt und der Teilnahme keine gesetzlichen Vorschriften, behördlichen Anordnungen oder besonderen Anforderungen des Camps entgegenstehen.

Die Ersatzperson und du haften gemeinsam für den Reisepreis sowie für etwaige durch den Wechsel entstehende Mehrkosten.

Im Falle eines ausgebuchten Camps und potenzieller Teilnehmer auf der Warteliste unterstützt die CROSSDOG GmbH nach Möglichkeit bei der Vermittlung einer Ersatzperson oder Nachrücker. Ein Anspruch auf erfolgreiche Nachbesetzung besteht nicht.

Kann dein Platz durch eine Ersatzperson oder eine Person von der Warteliste vollständig übernommen werden, erstattet die CROSSDOG GmbH dir den bereits gezahlten Reisepreis abzüglich einer Bearbeitungsgebühr in Höhe von 20,00 € sowie abzüglich etwaiger Mehrkosten, die der CROSSDOG GmbH durch die Änderung entstehen.

Eine Umbuchung auf einen anderen verfügbaren Camptermin ist nur nach vorheriger Rücksprache mit der CROSSDOG GmbH möglich und setzt voraus, dass ein geeigneter Ersatztermin verfügbar ist. Ein Anspruch auf Umbuchung besteht nicht.

Wird eine Umbuchung von der CROSSDOG GmbH bestätigt, kann die CROSSDOG GmbH eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 20,00 € sowie etwaige durch die Umbuchung entstehende Mehrkosten berechnen.

Die CROSSDOG GmbH kann im Einzelfall aus Kulanz eine abweichende Lösung anbieten, insbesondere eine Umbuchung, eine teilweise Rückerstattung oder eine Verrechnung mit einem anderen Camp. Ein Anspruch hierauf besteht nicht.

§12 Rücktritt / Absage durch die CROSSDOG GmbH

Die CROSSDOG GmbH kann das Camp vor Reisebeginn absagen, wenn ein wichtiger Grund vorliegt.

Wichtige Gründe können insbesondere das Nichterreichen einer ausgeschriebenen Mindestteilnehmerzahl, höhere Gewalt, erhebliche Sicherheitsrisiken, behördliche Vorgaben, Krankheit von nicht ersetzbarem Personal, Unwetter, nicht vertretbare Bedingungen vor Ort oder Umstände sein, die eine sichere oder zumutbare Durchführung des Camps unmöglich machen oder erheblich erschweren.

Im Fall einer Absage durch die CROSSDOG GmbH werden die Teilnehmer unverzüglich informiert.

Bereits gezahlte Beträge werden erstattet, soweit keine Ersatzleistung oder Umbuchung vereinbart wird.

Weitergehende Ansprüche richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften.

§13 Haftung und Eigenverantwortung

Eine hundertprozentige Sicherheit kann es beim Canitrail, beim Trailrunning, bei Outdoor-Aktivitäten und beim Training mit Hund nicht geben.

Die Teilnahme an den CaniTrailCamps der CROSSDOG GmbH erfolgt im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen auf eigene Verantwortung. Du bist verpflichtet, deine eigene Leistungsfähigkeit und die deines Hundes realistisch einzuschätzen und die Anweisungen der CROSSDOG GmbH, Trainer, Coaches, Guides und beauftragten Personen zu beachten.

Vor dem Camp kann die CROSSDOG GmbH eine gesonderte Haftungsausschlusserklärung oder Risikoaufklärung zur Unterzeichnung bereitstellen. Diese wird rechtzeitig vor der Veranstaltung ausgehändigt oder digital zur Verfügung gestellt.

Wir empfehlen, keine Wertsachen oder größeren Geldbeträge mitzuführen. Für Verlust, Diebstahl oder Beschädigung von mitgebrachten Gegenständen haftet die CROSSDOG GmbH nur nach den gesetzlichen Vorschriften.

§14 Bild-, Ton- und Videomaterial

Im Rahmen der Camps können Bild-, Ton- und Videoaufnahmen der Veranstaltung, einzelner Teilnehmer und Mensch-Hund-Teams durch die CROSSDOG GmbH oder beauftragte Dritte erstellt werden.

Die Aufnahmen können für die Berichterstattung über die Camps, die eigene Öffentlichkeitsarbeit und werbliche Kommunikation der CROSSDOG GmbH genutzt werden, insbesondere auf der Website, in sozialen Medien, in Newslettern, in Druckmedien und in sonstigen Kommunikationskanälen der CROSSDOG GmbH.

Wenn du nicht aufgenommen werden möchtest oder einer Veröffentlichung widersprechen möchtest, informiere die CROSSDOG GmbH bitte vor oder während des Camps vor Ort. Die CROSSDOG GmbH wird dies im Rahmen der praktischen Durchführung berücksichtigen.

Eine erteilte Einwilligung in die Nutzung von Bild-, Ton- oder Videomaterial kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft in Textform gegenüber der CROSSDOG GmbH widerrufen werden. Bereits erfolgte rechtmäßige Veröffentlichungen bleiben hiervon grundsätzlich unberührt, soweit gesetzlich nichts anderes vorgeschrieben ist.

Ein vor Beginn oder während des Camps erklärter Widerspruch gegen Aufnahmen oder deren werbliche Nutzung hat keine Auswirkungen auf die Teilnahme am Camp.

§15 Datenschutz

Die CROSSDOG GmbH verarbeitet personenbezogene Daten im Zusammenhang mit Buchung, Durchführung, Abwicklung und Kommunikation rund um das gebuchte Camp.

Weitere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten findest du in unserer Datenschutzerklärung auf www.crossdog.de.

§16 Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Auf diese Vereinbarung findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.

Für Verbraucher gilt diese Rechtswahl nur, soweit dadurch nicht der Schutz zwingender gesetzlicher Bestimmungen des Staates entzogen wird, in dem die Verbraucher ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben.

Soweit der Kunde Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus den Geschäftsbeziehungen Aschaffenburg.

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